Naturnah, gemeinschaftlich, für Jung & Alt
Eingebettet in eine ruhige, grüne Umgebung entstehen attraktive Eigentumswohnungen und Reihenhäuser – ideal für Familien, Paare und Alleinstehende. Gemeinsame Grünflächen, Spielplätze und Begegnungszonen fördern die Nachbarschaft, private Aussenräume schaffen Rückzug.
Über das Modell für Mitsprache beim Bauen (MMB) treten die künftigen Bewohnenden gemeinsam als Bauträger auf. Der übliche Investorengewinn entfällt – das macht Wohneigentum erschwinglicher, ohne auf Qualität zu verzichten.
Zu den Kontakten
Bilder und Grundrisse aus der konzeptionellen Planung. Die definitive Ausgestaltung ergibt sich im Vorprojekt und Bauprojekt.
Eingebettet in Neuenkirch
Die Parzelle liegt naturnah am Siedlungsrand. Der Situations- und Umgebungsplan zeigt die Anordnung der Häuser im Umfeld.
Ihr Eigenheim – der Boden bleibt der Allgemeinheit
Statt den Boden teuer zu kaufen, zahlen Sie einen moderaten, marktgerechten Baurechtszins. So bleibt Wohneigentum für mehr Menschen finanzierbar – ohne Spekulation auf steigende Bodenpreise.
Das Gebäude gehört ihnen. Sie bestimmen das Detailbauprojekt und bewohnen – mit weitgehender Nutzungsfreiheit.
Mit klar geregelten Konditionen und transparentem, berechenbarem Zins.
Mehr finanzieller Spielraum für Ihr Zuhause statt für den Boden.
Vorkaufsrecht der Gemeinde sichert Wohnraum für andere. Mit fairen Konditionen für Weitergabe innerhalb der Familie und ähnliches.
Der Baurechtszins richtet sich nach dem hypothekarischen Referenzzinssatz (aktuell 1.25 %) zuzüglich 0.5 %. Mechanismen zur Fixierung und Begrenzung des Zins-Risikos werden derzeit ausgearbeitet. Die Heimfall-Konditionen folgen der üblichen Praxis bei Wohneigentum im Baurecht und werden im Baurechtsvertrag definiert. Die letzten Details werden derzeit zwischen Gemeinde und finanzierender Bank ausgearbeitet.
Landwert als Berechnungsgrundlage: 1'000 Fr/m² (Festlegung Gemeinderat 20.05.2026, indexiert). Es finden noch Abklärungen zu einem maximalen Zins (Risiko-Grenze) statt. Heimfall: Übernahme zu 90 % des Verkehrswerts, Wertsteigerung gegenüber den Anlagekosten womöglich begrenzt (in Abklärung).
Die Einheiten sind ausschliesslich zur Selbstbewohnung bestimmt. Eine Vermietung oder Nutzung als Ferienunterkunft – etwa über Plattformen wie AirBnB – ist ausgeschlossen. Der Wohnsitz in der Gemeinde Neuenkirch wird vorausgesetzt. Vorkaufsrecht und Massnahmen gegen Spekulation werden im Baurechtsvertrag nach üblichen Verhältnissen ausgestaltet.
Die Teilrevision ist vom Regierungsrat genehmigt. Der Gestaltungsplan ist im Entwurf veröffentlicht und wurde nun im Juni 2026 vorgeprüft. Aktuell werden die Rückmeldungen eingearbeitet.