Gut zu wissen
Wie viele Wohnungen sind noch frei?
Was passiert nach dem 31. Juli 2026? (Reservationsfrist)
Ist der Baurechtszins über die ganzen 90 Jahre stabil?
Was bedeutet die Reservationszahlung?
Entsteht während der Bauphase eine Doppelbelastung (Miete und Hypothek)?
Wann muss ich die volle Hypothek tragen?
Vereinfachtes Beispiel (Konditionen werden mit der finanzierenden Bank vereinbart und können variieren): Bei einer Bausumme von rund 1 Mio. Franken, eingebrachten Eigenmitteln von 200'000 Franken, sukzessiver Inanspruchnahme während der Bauphase und marktüblichen Bauzinsen liegen die Zinskosten im Verlauf der Bauzeit typischerweise in der Grössenordnung von wenigen Tausend Franken pro Jahr – nicht im Bereich der späteren vollen Hypothek. Eine Doppelbelastung mit voller Hypothek während der Bauphase entsteht nicht.
Mehr dazu im Ablauf (Schritte «Bau» und «Bezug»).
Kann ich die Wohnung später vermieten?
Ist die Ausstattung der Wohnung (Küche, Bad, Bodenbeläge) im Preis enthalten?
Was bedeutet «Mitsprache beim Bauen» (MMB)?
Nach welchen Kriterien werden die Punkte vergeben?
Die Vergabe entlang eines Punktesystems (max. 15 Punkte), aufgeteilt in drei Bereiche zu je max. 5 Punkten.
Eigentum (max. 5 Pt)
Kein eigenes Wohneigentum oder Bauland in Neuenkirch (3 Pt): Anzugeben, wenn Sie als InteressentIn keine Anteile an Wohneigentum, kein Mehr- oder Einfamilienhaus, keine Eigentumswohnung und kein Bauland in Neuenkirch besitzen. Es spielt keine Rolle, ob die Objekte selbst- oder fremdgenutzt sind – sobald Sie Wohneigentum (mit)besitzen, ist das Kriterium nicht erfüllt. Beispiel: Sie wohnen in einer Mietwohnung und besitzen auch sonst kein Wohneigentum → Kriterium erfüllt.
Kein fremdgenutztes Wohneigentum oder Bauland innerhalb der Familie (Eltern und Kinder) (2 Pt): Anzugeben, wenn Ihre nahen Verwandten (z. B. Eltern und/oder Kinder) kein fremdgenutztes Wohneigentum oder Bauland in Neuenkirch besitzen. «Fremdgenutzt» bedeutet, dass die Besitzenden nicht alle Wohneinheiten selbst bewohnen. Beispiel: Ihre Eltern besitzen ein Haus und wohnen selbst darin → Kriterium erfüllt. Beispiel: Ihre Eltern bewohnen ein Haus und vermieten zusätzlich eine Eigentumswohnung → Kriterium nicht erfüllt.
Hinweis: Mit «Kinder» sind eigenständige Familienmitglieder gemeint (z. B. erwachsene Kinder mit eigenem Wohneigentum) – nicht die eigenen, im selben Haushalt lebenden Kinder.
Persönliches (max. 5 Pt)
Derzeitiger Wohnsitz in der Einwohnergemeinde (5 Pt).
Früherer langjähriger Wohnsitz in der Einwohnergemeinde (Kindheit, Jugend) (3 Pt).
Wohnsitz in unmittelbarer Umgebung (<5 km) (1 Pt): Anzugeben, wenn Sie nicht in Neuenkirch, aber in der Nähe wohnen. Gemessen wird von Ihrer Wohnadresse bis zur nächstgelegenen Gemeindegrenze von Neuenkirch. Beispiel: Sie wohnen im Städtli Sempach → Kriterium erfüllt.
Bindung zur Gemeinde (max. 5 Pt)
Familiär (3 Pt): Eltern, Kinder oder enge Verwandte wohnen in der Einwohnergemeinde Neuenkirch.
Hinweis: Mit «Kinder» sind eigenständige Familienmitglieder gemeint (z. B. erwachsene Kinder – nicht die eigenen, im selben Haushalt lebenden Kinder).Arbeitsplatz in der Einwohnergemeinde (2 Pt).
Aktives Engagement (2 Pt): in lokalen Vereinen, Kultur-, Sport-, Freiwilligenorganisationen oder besonders erwähnenswertes soziales Engagement.
Stichtag ist der Zeitpunkt des Formular-Ausfüllens. Die Angaben werden vor der Wohnungsvergabe überprüft. Bitte geben Sie die Punkte fair und korrekt an – die Chancen sind auch dann gut, wenn nicht überall die volle Punktzahl erreicht wird. (Stichtag in der ersten Phase war der "Monat März")