Häufige Fragen

Gut zu wissen

Wie viele Wohnungen sind noch frei?
Den aktuellen Stand sehen Sie in der Übersicht im interaktiven Plan. Durch Rückzüge und Nachrücken werden teilweise wieder Einheiten verfügbar.
Was passiert nach dem 31. Juli 2026? (Reservationsfrist)
Die zugeteilten Einheiten gelten dann als definitiv reserviert. Freie Einheiten werden über die Warteliste nach Rangliste angeboten. Bei freiwerdenden Einheiten kann jederzeit eingestiegen werden.
Ist der Baurechtszins über die ganzen 90 Jahre stabil?
Der Baurechtszins richtet sich nach dem hypothekarischen Referenzzinssatz. Mechanismen zur Fixierung und Begrenzung des Risikos werden derzeit ausgearbeitet.
Was bedeutet die Reservationszahlung?
Es ist eine Anzahlung an die späteren Eigenmittel, gestaffelt in drei Raten (5'000 / 10'000 / 15'000 = 30'000 total). Bei Rücktritt werden administrative Kosten verrechnet.
Entsteht während der Bauphase eine Doppelbelastung (Miete und Hypothek)?
Nein, keine volle Doppelbelastung. Während der Bauphase werden zuerst die einbezahlten Eigenmittel verwendet; Baukredit-Zinsen fallen nur auf dem effektiv gezogenen Betrag und für die effektive Dauer an – für eine mittlere Wohnung schätzungsweise 500–700 CHF / Monat. Die volle Belastung (Hypothek + Baurechtszins) beginnt erst ab Bezug. Den Verlauf in drei Phasen sehen Sie im Ablauf unter «Bau».
Wann muss ich die volle Hypothek tragen?
Erst ab Bezug, voraussichtlich 2029. Während der Bauphase werden zuerst die einbezahlten Eigenmittel verwendet. Erst wenn das persönliche Baukonto ins Minus geht, fallen Baukredit-Zinsen an – und zwar nur auf den effektiv genutzten Betrag und für die effektive Dauer.

Vereinfachtes Beispiel (Konditionen werden mit der finanzierenden Bank vereinbart und können variieren): Bei einer Bausumme von rund 1 Mio. Franken, eingebrachten Eigenmitteln von 200'000 Franken, sukzessiver Inanspruchnahme während der Bauphase und marktüblichen Bauzinsen liegen die Zinskosten im Verlauf der Bauzeit typischerweise in der Grössenordnung von wenigen Tausend Franken pro Jahr – nicht im Bereich der späteren vollen Hypothek. Eine Doppelbelastung mit voller Hypothek während der Bauphase entsteht nicht.

Mehr dazu im Ablauf (Schritte «Bau» und «Bezug»).
Kann ich die Wohnung später vermieten?
Nein. Die Einheiten sind zur Selbstbewohnung bestimmt – eine Vermietung oder Nutzung als Ferienunterkunft (oder AirBnB) ist ausgeschlossen.
Ist die Ausstattung der Wohnung (Küche, Bad, Bodenbeläge) im Preis enthalten?
Ja. Die fest eingebaute Erstausstattung – Einbauküche, Badezimmer-Apparate, Bodenbeläge, Wand- und Deckenverkleidungen, Innenausbau – ist Teil der ausgewiesenen Anlagekosten. Diese Positionen sind in der Kostenberechnung unter "Ausbau Gebäude" verbucht und entsprechen einem guten Standard. Nicht enthalten sind lose Mobiliare und Einrichtungen wie Schränke, Sofas oder Geräte, die nicht fest eingebaut sind – diese kommen erst nach dem Einzug dazu. Innerhalb des definierten Standards können die künftigen Eigentümer:innen ihre inneren Oberflächen sowie die Küchen- und Sanitärapparate individuell auswählen.
Was bedeutet «Mitsprache beim Bauen» (MMB)?
Die künftigen Bewohnenden treten gemeinsam als Bauträger auf und gestalten die Entwicklung mit. Der übliche Investorengewinn entfällt. Vgl. auch verschiedene Präsentationen dazu (Präsentation Eigentümerschaft 8. Juni 2026)
Nach welchen Kriterien werden die Punkte vergeben?

Die Vergabe entlang eines Punktesystems (max. 15 Punkte), aufgeteilt in drei Bereiche zu je max. 5 Punkten.

Eigentum (max. 5 Pt)

Kein eigenes Wohneigentum oder Bauland in Neuenkirch (3 Pt): Anzugeben, wenn Sie als InteressentIn keine Anteile an Wohneigentum, kein Mehr- oder Einfamilienhaus, keine Eigentumswohnung und kein Bauland in Neuenkirch besitzen. Es spielt keine Rolle, ob die Objekte selbst- oder fremdgenutzt sind – sobald Sie Wohneigentum (mit)besitzen, ist das Kriterium nicht erfüllt. Beispiel: Sie wohnen in einer Mietwohnung und besitzen auch sonst kein Wohneigentum → Kriterium erfüllt.

Kein fremdgenutztes Wohneigentum oder Bauland innerhalb der Familie (Eltern und Kinder) (2 Pt): Anzugeben, wenn Ihre nahen Verwandten (z. B. Eltern und/oder Kinder) kein fremdgenutztes Wohneigentum oder Bauland in Neuenkirch besitzen. «Fremdgenutzt» bedeutet, dass die Besitzenden nicht alle Wohneinheiten selbst bewohnen. Beispiel: Ihre Eltern besitzen ein Haus und wohnen selbst darin → Kriterium erfüllt. Beispiel: Ihre Eltern bewohnen ein Haus und vermieten zusätzlich eine Eigentumswohnung → Kriterium nicht erfüllt.
Hinweis: Mit «Kinder» sind eigenständige Familienmitglieder gemeint (z. B. erwachsene Kinder mit eigenem Wohneigentum) – nicht die eigenen, im selben Haushalt lebenden Kinder.

Persönliches (max. 5 Pt)

Derzeitiger Wohnsitz in der Einwohnergemeinde (5 Pt).

Früherer langjähriger Wohnsitz in der Einwohnergemeinde (Kindheit, Jugend) (3 Pt).

Wohnsitz in unmittelbarer Umgebung (<5 km) (1 Pt): Anzugeben, wenn Sie nicht in Neuenkirch, aber in der Nähe wohnen. Gemessen wird von Ihrer Wohnadresse bis zur nächstgelegenen Gemeindegrenze von Neuenkirch. Beispiel: Sie wohnen im Städtli Sempach → Kriterium erfüllt.

Bindung zur Gemeinde (max. 5 Pt)

Familiär (3 Pt): Eltern, Kinder oder enge Verwandte wohnen in der Einwohnergemeinde Neuenkirch.

Hinweis: Mit «Kinder» sind eigenständige Familienmitglieder gemeint (z. B. erwachsene Kinder – nicht die eigenen, im selben Haushalt lebenden Kinder).

Arbeitsplatz in der Einwohnergemeinde (2 Pt).

Aktives Engagement (2 Pt): in lokalen Vereinen, Kultur-, Sport-, Freiwilligenorganisationen oder besonders erwähnenswertes soziales Engagement.

Stichtag ist der Zeitpunkt des Formular-Ausfüllens. Die Angaben werden vor der Wohnungsvergabe überprüft. Bitte geben Sie die Punkte fair und korrekt an – die Chancen sind auch dann gut, wenn nicht überall die volle Punktzahl erreicht wird. (Stichtag in der ersten Phase war der "Monat März")

Wer ist Eigentümer des Bodens?
Die Gemeinde Neuenkirch bleibt Eigentümerin. Sie gibt den Boden im Baurecht ab. Damit sind sämtliche baulichen und Entwicklungsthemen bei den Baurechtsnehmenden während 90 Jahren.
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